Die Mitgliedschaft im Angelverein Gorsleben ,,Unstrut-Lossa" e.V.

  • Abgabe des Aufnahmeantrages mit Passbild und Kopie des gültigen Fischereischeines. (Bitte deutlich in Druckschrift und vollständig ausfüllen)
  • Eine Entscheidung über die Mitgliedschaft erfolgt in der Regel innerhalb 4 Wochen durch den Vorstand.
  • Bezahlung des Aufnahmebetrages (Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr) durch das neue Vereinsmitglied.
  • Nach Eingang des Aufnahmebetrages, werden die Fischereipapiere (Satzung des Vereins, Fangbuch, Erlaubnisschein zum Fischfang, Mitgliedskarte des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. LAVT (mit den Beitragsmarken) zugesandt bzw. übergeben.
  • Die Bezahlung des Aufnahmebetrages erfolgt in aller Regel bei der Jahreshauptversammlung.
  • Bei Zahlungsproblemen, die bis zum 31.3. des laufenden Jahres nicht bereinigt sind, erlischt die Mitgliedschaft.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Adresse schriftlich dem Vorstand mitzuteilen.

 

Aufnahmeantrag

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Copyright © 2026 Angelverein Gorsleben ,,Unstrut-Lossa" e.V.. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.